RS Vwgh 2014/3/27 Ro 2014/10/0010

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Veröffentlicht am 27.03.2014
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Index

L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

§ 17 Tir NatSchG 2005 sieht als Adressaten eines naturschutzbehördlichen Auftrags denjenigen vor, der rechtswidrig das Vorhaben veranlasst hat, bzw. wenn dieser nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand festgestellt werden kann, den Eigentümer oder sonst über das Grundstück Verfügungsberechtigten.Paragraph 17, Tir NatSchG 2005 sieht als Adressaten eines naturschutzbehördlichen Auftrags denjenigen vor, der rechtswidrig das Vorhaben veranlasst hat, bzw. wenn dieser nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand festgestellt werden kann, den Eigentümer oder sonst über das Grundstück Verfügungsberechtigten.

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014100010.J01

Im RIS seit

24.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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