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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Die nach Zustellung und damit nach Eintritt der Rechtskraft des angefochtenen Bescheides erfolgte Zurückziehung des verfahrenseinleitenden Antrags durch den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin ist wirkungslos (vgl. E 1. Februar 1995, 92/12/0286).Die nach Zustellung und damit nach Eintritt der Rechtskraft des angefochtenen Bescheides erfolgte Zurückziehung des verfahrenseinleitenden Antrags durch den Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin ist wirkungslos vergleiche E 1. Februar 1995, 92/12/0286).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2010100182.X02Im RIS seit
24.04.2014Zuletzt aktualisiert am
22.03.2018