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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
§ 62 Wr BauO bietet keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Rechte oder rechtliche Interessen des Eigentümers der betroffenen Liegenschaft - und somit auch eines damit verbundenen Gebäudeteiles - im Rahmen eines zu Recht auf § 62 Wr BauO gestützten Verfahrens geschützt werden sollen (Hinweis E vom 19. November 1996, 95/05/0180).Paragraph 62, Wr BauO bietet keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Rechte oder rechtliche Interessen des Eigentümers der betroffenen Liegenschaft - und somit auch eines damit verbundenen Gebäudeteiles - im Rahmen eines zu Recht auf Paragraph 62, Wr BauO gestützten Verfahrens geschützt werden sollen (Hinweis E vom 19. November 1996, 95/05/0180).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014050004.J02Im RIS seit
13.05.2014Zuletzt aktualisiert am
30.05.2014