Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §11;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/05/0157 2013/05/0160 2013/05/0159 2013/05/0158Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/05/0004 E 30. April 1985 RS 2Stammrechtssatz
Der Verpflichtete muss es hinnehmen, wenn die Kosten der für die Durchführung des baupolizeilichen Auftrages erforderlichen und auch tatsächlich verrichteten Arbeiten höher sind, als sie bei der Durchführung der Arbeiten ohne behördliches Dazwischentreten gewesen wären (Hinweis E 17.1.1955, 2576/53, VwSlg 3622 A/1955). Der Verpflichtete kann den Nachweis erbringen, dass die ihm angerechneten Kosten der Ersatzvornahme unangemessen hoch sind (Hinweis E 28.1.1958, 816/56, VwSlg 4541 A/1958).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013050156.X02Im RIS seit
14.05.2014Zuletzt aktualisiert am
30.05.2014