RS Vwgh 2014/4/10 2013/22/0326

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.2014
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2013/22/0380 E 9. September 2014 2013/22/0323 E 10. April 2014

Rechtssatz

Die bloße Wiedergabe des Inhalts des Verwaltungsaktes kann eine für die Parteien und den VwGH nachvollziehbare Begründung nicht ersetzen (vgl. E 22. Jänner 2014, 2013/21/0198).Die bloße Wiedergabe des Inhalts des Verwaltungsaktes kann eine für die Parteien und den VwGH nachvollziehbare Begründung nicht ersetzen vergleiche E 22. Jänner 2014, 2013/21/0198).

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013220326.X02

Im RIS seit

22.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten