RS Vwgh 2014/4/23 Ro 2014/13/0022

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Veröffentlicht am 23.04.2014
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Ziel einer Schätzung ist die Ermittlung derjenigen Besteuerungsgrundlagen, welche die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben. Es sind dabei nicht "durchschnittliche" Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, sondern die Besteuerungsgrundlagen für den zu beurteilenden Betrieb.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014130022.J01

Im RIS seit

04.09.2014

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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