Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Ziel einer Schätzung ist die Ermittlung derjenigen Besteuerungsgrundlagen, welche die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben. Es sind dabei nicht "durchschnittliche" Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln, sondern die Besteuerungsgrundlagen für den zu beurteilenden Betrieb.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014130022.J01Im RIS seit
04.09.2014Zuletzt aktualisiert am
05.09.2014