Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrBehG 1950 §7 Abs2 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/07/0261Rechtssatz
Vor Eingehen in die Prüfung der Frage der Gesetzmäßigkeit der Regulierung (und damit der Gesetzmäßigkeit der Satzungen) ist nicht zuerst als Vorfrage prüfen, ob es sich um eine Gemeindegutsagrargemeinschaft handelt oder nicht. Die Frage, ob Gemeindegut vorliegt oder nicht, ist zwar für die Gesetzmäßigkeit der Regulierung von entscheidender Bedeutung. Der OAS ist aber verpflichtet, sich diesbezüglich an die bereits rechtskräftig entschiedene Qualifikation der Grundstücke durch den Bescheid des LAS zu halten. Für eine eigene Prüfung dieser Frage als Vorfrage bleibt kein Raum mehr.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013070260.X04Im RIS seit
09.07.2014Zuletzt aktualisiert am
12.12.2016