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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Rechtssatz
Mit dem Begriff der "Anlage" iSd § 38 Abs. 1 WRG 1959 ist alles gemeint, was durch die Hand des Menschen angelegt, also errichtet wird (vgl. E 24. Oktober 1995, 95/07/0159). Auch die Zuschüttung eines bestehenden Auffangbeckens stellt eine Anlage im Sinne dieses Verständnisses dar.Mit dem Begriff der "Anlage" iSd Paragraph 38, Absatz eins, WRG 1959 ist alles gemeint, was durch die Hand des Menschen angelegt, also errichtet wird vergleiche E 24. Oktober 1995, 95/07/0159). Auch die Zuschüttung eines bestehenden Auffangbeckens stellt eine Anlage im Sinne dieses Verständnisses dar.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013070090.X03Im RIS seit
02.06.2014Zuletzt aktualisiert am
05.08.2014