Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §66 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/07/0046Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/07/0182 E 20. März 2013 RS 2Stammrechtssatz
Ein Vorgehen nach § 66 Abs 2 AVG ist nur innerhalb der "Sache des Verfahrens" zulässig (Hinweis E 28.4.2005, 2001/07/0007, VwSlg 16607A/2005). (Hier: Die Ansicht der belBeh, es lägen zwei unterschiedliche Verfahrensgegenstände vor, kann nicht geteilt werden. Ein Vorgehen nach § 66 Abs. 2 AVG wäre daher nicht von vornherein ausgeschlossen gewesen.)Ein Vorgehen nach Paragraph 66, Absatz 2, AVG ist nur innerhalb der "Sache des Verfahrens" zulässig (Hinweis E 28.4.2005, 2001/07/0007, VwSlg 16607A/2005). (Hier: Die Ansicht der belBeh, es lägen zwei unterschiedliche Verfahrensgegenstände vor, kann nicht geteilt werden. Ein Vorgehen nach Paragraph 66, Absatz 2, AVG wäre daher nicht von vornherein ausgeschlossen gewesen.)
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011070166.X04Im RIS seit
09.07.2014Zuletzt aktualisiert am
10.07.2014