Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AgrBehG 1950 §7 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/07/0046Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2013/07/0260 E 23. April 2014 RS 2Stammrechtssatz
Die Satzung ist - in Bezug auf die Frage des Instanzenzuges - als Einheit zu betrachten (vgl. E 23.April 2014, 2011/07/0166, 2012/07/046). Auch wenn der LAS die Berufung gegen einen Großteil der Satzungsbestimmungen abwies und die Satzung nur in wenigen Punkten aufhob, liegt insgesamt eine abändernde Entscheidung über die Satzung und damit in einer Angelegenheit des § 7 Abs. 2 Z 2 AgrBehG 1950 vor; die Zuständigkeit des OAS zur Entscheidung über die dagegen erhobene Berufung war daher gegeben (vgl. B VfGH 27. Februar 2012, B 668/11-24; B VwGH 15. Jänner 1998, 97/07/0162).Die Satzung ist - in Bezug auf die Frage des Instanzenzuges - als Einheit zu betrachten vergleiche E 23.April 2014, 2011/07/0166, 2012/07/046). Auch wenn der LAS die Berufung gegen einen Großteil der Satzungsbestimmungen abwies und die Satzung nur in wenigen Punkten aufhob, liegt insgesamt eine abändernde Entscheidung über die Satzung und damit in einer Angelegenheit des Paragraph 7, Absatz 2, Ziffer 2, AgrBehG 1950 vor; die Zuständigkeit des OAS zur Entscheidung über die dagegen erhobene Berufung war daher gegeben vergleiche B VfGH 27. Februar 2012, B 668/11-24; B VwGH 15. Jänner 1998, 97/07/0162).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Instanzenzug sachliche Zuständigkeit in einzelnen AngelegenheitenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011070166.X02Im RIS seit
09.07.2014Zuletzt aktualisiert am
10.07.2014