RS Vwgh 2014/4/29 2012/17/0148

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.2014
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2012/17/0149 E 29. April 2014

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/09/0130 E 15. Dezember 2004 RS 3

Stammrechtssatz

Das Fehlen einer Wiederholungsgefahr ist - wie auch ein Wohlverhalten nach Begehung der inkriminierten Tat - im allgemeinen bei der Strafbemessung nicht zu berücksichtigen (Hinweis E 24.3.2004, Zl. 2001/09/0163).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012170148.X04

Im RIS seit

22.05.2014

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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