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E3R E05204020Norm
31971R1408 WanderarbeitnehmerV Art14a Z2;Rechtssatz
Die in Deutschland wohnhafte, von der Vorschreibung des Zuschlages nach § 30 Abs. 3 bis 5 BSVG Betroffene ist unstrittig sowohl in Österreich als auch in Deutschland einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen. Nach Art. 14a Z 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 bestand auch für die in Österreich entfaltete selbständige Tätigkeit lediglich eine Beitrags- bzw. Abgabepflicht nach deutschem Sozialversicherungsrecht. Die Vorschreibung des Zuschlags nach § 30 Abs. 3 bis 5 BSVG hätte somit zu entfallen, wenn die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 auch auf diesen Beitrag anwendbar war.Die in Deutschland wohnhafte, von der Vorschreibung des Zuschlages nach Paragraph 30, Absatz 3 bis 5 BSVG Betroffene ist unstrittig sowohl in Österreich als auch in Deutschland einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen. Nach Artikel 14 a, Ziffer 2, der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 bestand auch für die in Österreich entfaltete selbständige Tätigkeit lediglich eine Beitrags- bzw. Abgabepflicht nach deutschem Sozialversicherungsrecht. Die Vorschreibung des Zuschlags nach Paragraph 30, Absatz 3 bis 5 BSVG hätte somit zu entfallen, wenn die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 auch auf diesen Beitrag anwendbar war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2010170272.X01Im RIS seit
27.05.2014Zuletzt aktualisiert am
01.09.2014