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12/03 Entsendung ins AuslandNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Ergebnisse eines schlüssigen psychologischen Sachverständigengutachtens, dem im Verfahren betreffend Feststellung der vorzeitigen Beendigung der Auslandseinsatzbereitschaft nicht auf gleicher fachlicher Ebene entgegen getreten wurde, können durch bloße Einschätzungen von Zeugen, welche zur Beurteilung psychologischer Fachfragen nicht berufen sind, nicht entkräftet werden. Entsprechendes gilt für die Untauglichkeit einer solchen Einvernahme zum Zwecke der Entkräftung von durch rechtskräftige Disziplinarerkenntnisse angelasteten Verfehlungen.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Gutachten Überprüfung durch VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013120123.X03Im RIS seit
28.05.2014Zuletzt aktualisiert am
04.11.2015