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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Erst wenn ein Aufenthaltsverbot oder Rückkehrverbot aufgehoben wurde, steht es der Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht mehr im Weg (vgl. E 26. Juni 2012, 2009/22/0262).Erst wenn ein Aufenthaltsverbot oder Rückkehrverbot aufgehoben wurde, steht es der Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht mehr im Weg vergleiche E 26. Juni 2012, 2009/22/0262).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014220011.J02Im RIS seit
04.06.2014Zuletzt aktualisiert am
25.07.2014