RS Vwgh 2014/5/7 Ro 2014/22/0011

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Veröffentlicht am 07.05.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §56;
FrPolG 2005 §54;
FrPolG 2005 §67 idF 2011/I/038;
NAG 2005 §11 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Erst wenn ein Aufenthaltsverbot oder Rückkehrverbot aufgehoben wurde, steht es der Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht mehr im Weg (vgl. E 26. Juni 2012, 2009/22/0262).Erst wenn ein Aufenthaltsverbot oder Rückkehrverbot aufgehoben wurde, steht es der Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht mehr im Weg vergleiche E 26. Juni 2012, 2009/22/0262).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014220011.J02

Im RIS seit

04.06.2014

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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