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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 2001 §40 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/06/0006Rechtssatz
Bei der Nichtbefolgung eines baupolizeilichen Auftrages handelt es sich um ein Dauerdelikt (Hinweis E vom 31. Jänner 2012, 2009/05/0123). Bei einem Dauerdelikt beginnt das Unrecht der Tat mit der Vornahme der Handlung und endet erst mit deren Aufhören. Daher steht einer Bestrafung für einen bestimmten Zeitraum nicht entgegen, dass der Beschuldigte bereits für einen anderen Zeitraum, in dem der gesetzwidrige Zustand aufrecht erhalten wurde, bestraft worden war (Hinweis E vom 26. Juni 2009, 2008/02/0001, mwN). Eine Doppelbestrafung bzw. ein Verstoß gegen den Grundsatz "ne bis in idem" liegen somit nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012060226.X03Im RIS seit
05.06.2014Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018