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E1ENorm
11997E049 EG Art49;Rechtssatz
Sowohl bei einer Entsendung aber auch bei einer Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte wird kein Arbeitsverhältnis zwischen dem ausländischen Arbeiter und dem Auftraggeber begründet, sondern bleibt es beim Beschäftigungsverhältnis der Arbeiter mit dem Entsender oder Überlasser.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014090026.J03Im RIS seit
01.07.2014Zuletzt aktualisiert am
08.08.2014