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41/02 AsylrechtNorm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Behörde hat nicht nur über die Abschiebung der Fremden abgesprochen, sondern auch über die in der Administrativbeschwerde gleichfalls bekämpfte, der Abschiebung vorangegangene Anhaltung der Fremden. Diese Anhaltung wäre gesondert zu beurteilen gewesen, was schon daraus erhellt, dass die Fremde bei ihrem Beginn noch nicht den wiederholten Antrag auf internationalen Schutz gestellt hatte (Hinweis E 20. Dezember 2013, 2012/21/0118; E 16. Mai 2012, 2012/21/0085).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2014210001.X02Im RIS seit
01.07.2014Zuletzt aktualisiert am
15.09.2014