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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §167 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/15/0105Rechtssatz
Die Richtigkeit der Beweiswürdigung dahingehend zu beurteilen, ob auch ein anderer Ablauf der Ereignisse schlüssig begründbar wäre, liegt außerhalb der Prüfungskompetenz des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2010, 2006/13/0119).Die Richtigkeit der Beweiswürdigung dahingehend zu beurteilen, ob auch ein anderer Ablauf der Ereignisse schlüssig begründbar wäre, liegt außerhalb der Prüfungskompetenz des Verwaltungsgerichtshofes vergleiche das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2010, 2006/13/0119).
Schlagworte
Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011150094.X03Im RIS seit
01.07.2014Zuletzt aktualisiert am
05.09.2014