RS Vwgh 2014/5/22 2011/15/0094

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Veröffentlicht am 22.05.2014
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/15/0105

Rechtssatz

Die Richtigkeit der Beweiswürdigung dahingehend zu beurteilen, ob auch ein anderer Ablauf der Ereignisse schlüssig begründbar wäre, liegt außerhalb der Prüfungskompetenz des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2010, 2006/13/0119).Die Richtigkeit der Beweiswürdigung dahingehend zu beurteilen, ob auch ein anderer Ablauf der Ereignisse schlüssig begründbar wäre, liegt außerhalb der Prüfungskompetenz des Verwaltungsgerichtshofes vergleiche das hg. Erkenntnis vom 24. Februar 2010, 2006/13/0119).

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2011150094.X03

Im RIS seit

01.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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