RS Vwgh 2014/5/22 2011/15/0003

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Veröffentlicht am 22.05.2014
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/15/0004

Rechtssatz

Im Erkenntnis vom 26. April 2006, 2004/14/0066, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die in seiner Rechtsprechung für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen einer GmbH und seinem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer aufgestellten Kriterien ihre Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung haben und in jenen Fällen zum Tragen kommen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen. In diesem Sinne kann selbst einer im Nachhinein gegenüber dem Finanzamt abgegebenen Erklärung, es sei - von vornherein - eine Verbindlichkeit des Gesellschafters vorgelegen, die bis zu einem bestimmten Termin getilgt werden soll, entscheidende Indizwirkung zukommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2011150003.X02

Im RIS seit

01.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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