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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §33 Abs4;Rechtssatz
Der Voraussetzung, "nicht in einer Gemeinschaft" zu leben, entspricht - als Gegensatz - für den Alleinverdienerabsetzbetrag bei aufrechter Ehe die Voraussetzung, vom Ehegatten "nicht dauernd getrennt" zu leben. Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag schließen einander aus, der "Status des Alleinerziehers" ist "gleichsam der entgegengesetzte Status eines Alleinverdieners" (vgl. das hg. Erkenntnis vom 28. November 2013, 2010/13/0172, mwN).Der Voraussetzung, "nicht in einer Gemeinschaft" zu leben, entspricht - als Gegensatz - für den Alleinverdienerabsetzbetrag bei aufrechter Ehe die Voraussetzung, vom Ehegatten "nicht dauernd getrennt" zu leben. Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag schließen einander aus, der "Status des Alleinerziehers" ist "gleichsam der entgegengesetzte Status eines Alleinverdieners" vergleiche das hg. Erkenntnis vom 28. November 2013, 2010/13/0172, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011150002.X01Im RIS seit
01.07.2014Zuletzt aktualisiert am
22.09.2014