RS Vwgh 2014/5/22 2010/15/0161

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Veröffentlicht am 22.05.2014
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Schätzungsberechtigung setzt kein Verschulden der Partei zB am Fehlen von Belegen bzw. Aufzeichnungen voraus (vgl. Ritz, BAO5, § 184 Tz 6, mit Hinweisen auf die hg. Rechtsprechung).Die Schätzungsberechtigung setzt kein Verschulden der Partei zB am Fehlen von Belegen bzw. Aufzeichnungen voraus vergleiche Ritz, BAO5, Paragraph 184, Tz 6, mit Hinweisen auf die hg. Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2010150161.X02

Im RIS seit

24.09.2014

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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