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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/17/0124Rechtssatz
Dass der Verfasser des Untersuchungsberichtes, der dem gegenständlichen Verfahren zu Grunde liegt, und der Verfasser des erstinstanzlichen Bescheides Kollegen des Amtssachverständigen sind, lässt noch keine Zweifel an der Zulässigkeit von dessen Heranziehung durch die Behörde zweiter Instanz entstehen.
Schlagworte
Befangenheit von Sachverständigen Ablehnung wegen BefangenheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2010170123.X08Im RIS seit
01.07.2014Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017