RS Vwgh 2014/5/26 2010/17/0123

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Veröffentlicht am 26.05.2014
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2010/17/0124

Rechtssatz

Ob in einem Strafbescheid Feststellungen über die für die Bestrafung des Beschuldigten erforderlichen hinaus enthalten sind, ist für seine Rechtmäßigkeit nicht von Belang.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2010170123.X03

Im RIS seit

01.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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