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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/04/0102Rechtssatz
Die Standortgemeinde kann geltend machen, dass gemäß § 83 Abs. 1 Z 2 MinroG 1999 die Einhaltung des nach § 80 Abs. 2 Z 10 MinroG 1999 vorgelegten Verkehrskonzeptes (Konzept über den Abtransport grundeigener mineralischer Rohstoffe von den im § 80 Abs. 2 Z 8 angeführten Abbauen) nicht sichergestellt ist. Dies steht den Nachbarn im Rahmen ihrer Parteistellung nicht zu.Die Standortgemeinde kann geltend machen, dass gemäß Paragraph 83, Absatz eins, Ziffer 2, MinroG 1999 die Einhaltung des nach Paragraph 80, Absatz 2, Ziffer 10, MinroG 1999 vorgelegten Verkehrskonzeptes (Konzept über den Abtransport grundeigener mineralischer Rohstoffe von den im Paragraph 80, Absatz 2, Ziffer 8, angeführten Abbauen) nicht sichergestellt ist. Dies steht den Nachbarn im Rahmen ihrer Parteistellung nicht zu.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013040099.X06Im RIS seit
23.07.2014Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017