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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BVergG 2006 §69;Rechtssatz
Bei der Frage des Vorliegens der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kommt es zunächst alleine auf die Einhaltung des in der Ausschreibung festgelegten Eignungskriteriums an und nicht auf eine andere Beurteilung wie etwa die "Klasse" eines Unternehmens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013040033.X03Im RIS seit
03.07.2014Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017