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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §879;Rechtssatz
Ist eine Abgrenzbarkeit der von den "Subunternehmern" jeweils zu verrichtenden Tätigkeiten untereinander im Vorhinein (und sogar im Nachhinein) nicht möglich, entspricht die Behauptung des Bestehens von Werkverträgen zwischen der vom Bf vertretenen Gesellschaft und den "Subunternehmern" nicht dem wahren wirtschaftlichen Gehalt (vgl. E 17. Dezember 2013, 2012/09/0092).Ist eine Abgrenzbarkeit der von den "Subunternehmern" jeweils zu verrichtenden Tätigkeiten untereinander im Vorhinein (und sogar im Nachhinein) nicht möglich, entspricht die Behauptung des Bestehens von Werkverträgen zwischen der vom Bf vertretenen Gesellschaft und den "Subunternehmern" nicht dem wahren wirtschaftlichen Gehalt vergleiche E 17. Dezember 2013, 2012/09/0092).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013090097.X01Im RIS seit
08.07.2014Zuletzt aktualisiert am
15.09.2014