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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs8 idF 1998/I/158;Rechtssatz
Bezieht sich der geänderte Berufungsantrag auf die Erlassung einer anderen Bescheidart, nämlich auf die Erlassung eines Feststellungsbescheides anstelle des ursprünglich beantragten Rechtsgestaltungsbescheides, so stellt dieses Feststellungsbegehren eine andere "Sache" dar als das Rechtsgestaltungsbegehren. Dies führt dazu, dass es der Beamtin (unter Zurückziehung der Berufung oder aber auch unter Aufrechterhaltung derselben) offen gestanden wäre, ein entsprechendes Feststellungsbegehren bei der erstinstanzlichen Dienstbehörde zu stellen. Eine erst nach Ablauf des Zeitraumes des beantragten Karenzurlaubes eingetretene Rechtskraft eines die Rechtsgestaltung abweisenden Bescheides würde ein solches Feststellungsbegehren nicht präjudizieren, zumal sich eine solche Entscheidung auf den Zeitpunkt des Eintrittes ihrer Rechtskraft bezieht, wobei zwischenzeitig durch Ablauf des Zeitraumes, für den der Karenzurlaub beantragt worden war, eine wesentliche Sachverhaltsänderung eingetreten ist. Der Berufungsantrag bewegte sich außerhalb der "Sache" des erstinstanzlichen Verfahrens. Eine solche Änderung der Berufung ist unzulässig, was jedoch nicht ihre Unwirksamkeit mit der Konsequenz, dass über den nicht mehr aufrecht erhaltenen ursprünglichen Berufungsantrag meritorisch zu entscheiden ist, zur Folge hat, sondern vielmehr die Zurückweisung der durch die Änderung des Berufungsantrages unzulässig gewordenen Berufung. Indem die belBeh dies verkannte und über den nicht mehr aufrecht erhaltenen Berufungsantrag der Beamtin meritorisch entschied, belastete sie den angefochtenen Bescheid mit funktioneller Unzuständigkeit.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Berufungsverfahren Besondere Rechtsgebiete Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013120224.X02Im RIS seit
23.07.2014Zuletzt aktualisiert am
19.09.2017