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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GehG 1956 §21a idF 2004/I/176;Rechtssatz
Die Richtlinie des BMLVS für Personal in bi- und multilateralen Verwendungen im In- und Ausland vom 4. Juli 2011 (S92081/161- Att/2010) ist von ihrem Wortlaut und ihrem Regelungszweck her nicht auf die unmittelbare Übertragung dienstlicher Aufgaben gerichtet, sondern enthält - in einer den Verwaltungsgerichtshof nicht bindenden Weise - Regelungen über dienst- und besoldungsrechtliche Folgen einer angenommenen Betrauung von dort näher genannten Beamten mit Repräsentationspflichten.
Schlagworte
Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren ErlässeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013120195.X03Im RIS seit
23.07.2014Zuletzt aktualisiert am
10.10.2014