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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §66 Abs4 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2013/12/0156 2013/12/0155Rechtssatz
Die Behörde hat zu Recht über beide Anträge des Beamten - wiewohl sie ähnliche Sachverhalte betreffen - inhaltlich abgesprochen. Diesen Anträgen ist nämlich zu entnehmen, dass der Beamte aus den dort geltend gemachten Diskriminierungen nicht nur die mit dem ersten Antrag begehrte Schadenersatzzahlung, sondern darüber hinaus eine weitere solche begehrte. Schon deshalb liegt keine Identität der Streitgegenstände vor.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013120154.X12Im RIS seit
24.07.2014Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017