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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1004;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/17/0126 2012/17/0128 2012/17/0127Rechtssatz
Selbst wenn im Allgemeinen die Fälligkeit des Entgeltanspruchs bei Auftrag und Werkvertrag dispositiv ist, steht einer Annäherung des synallagmatischen Austauschs durch zeitliche Zusammenführung der Erbringung beider Leistungen der zwingende Charakter des § 55 Abs. 1 WAG 2007 entgegen.Selbst wenn im Allgemeinen die Fälligkeit des Entgeltanspruchs bei Auftrag und Werkvertrag dispositiv ist, steht einer Annäherung des synallagmatischen Austauschs durch zeitliche Zusammenführung der Erbringung beider Leistungen der zwingende Charakter des Paragraph 55, Absatz eins, WAG 2007 entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2012170125.X04Im RIS seit
29.07.2014Zuletzt aktualisiert am
10.11.2014