RS Vwgh 2014/6/24 2012/17/0125

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Veröffentlicht am 24.06.2014
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/06 Wertpapierrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/17/0126 2012/17/0128 2012/17/0127

Rechtssatz

Selbst wenn im Allgemeinen die Fälligkeit des Entgeltanspruchs bei Auftrag und Werkvertrag dispositiv ist, steht einer Annäherung des synallagmatischen Austauschs durch zeitliche Zusammenführung der Erbringung beider Leistungen der zwingende Charakter des § 55 Abs. 1 WAG 2007 entgegen.Selbst wenn im Allgemeinen die Fälligkeit des Entgeltanspruchs bei Auftrag und Werkvertrag dispositiv ist, steht einer Annäherung des synallagmatischen Austauschs durch zeitliche Zusammenführung der Erbringung beider Leistungen der zwingende Charakter des Paragraph 55, Absatz eins, WAG 2007 entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2012170125.X04

Im RIS seit

29.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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