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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 2002 §15 Abs3;Rechtssatz
Liegt eine Anlage vor, welche zur Ablagerung von Abfällen errichtet wurde, so handelt es sich dabei um eine Deponie (vgl. E 26. Juli 2012, 2008/07/0101).Liegt eine Anlage vor, welche zur Ablagerung von Abfällen errichtet wurde, so handelt es sich dabei um eine Deponie vergleiche E 26. Juli 2012, 2008/07/0101).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013070232.X02Im RIS seit
29.07.2014Zuletzt aktualisiert am
03.10.2014