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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Parteistellung in einem naturschutzrechtlichen Verfahren - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag auf Zuerkennung der Parteistellung in einem naturschutzrechtlichen Verfahren abgewiesen. Dies kann nicht Gegenstand einer unmittelbaren Zwangsvollstreckung sein; ebenso wenig liegt eine Verfahrenskonstellation vor, bei der der angefochtene Bescheid verbindliche Grundlage eines nachfolgenden Vollzugsaktes sein könnte. Auch könnte selbst eine Aufschiebung der Rechtswirkungen des angefochtenen Bescheides den beschwerdeführenden Parteien nicht die von ihnen angestrebte Parteistellung verschaffen. Die Voraussetzungen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung liegen somit nicht vor (vgl. nochmals den genannten hg. Beschluss vom 12. Jänner 1996, Zl. AW 95/10/0052; siehe zur mangelnden Vollzugstauglichkeit eines Bescheides, mit dem ein Begehren auf Zuerkennung (Feststellung) der Parteistellung versagt wird, auch die hg. Beschlüsse vom 14. Dezember 2009, Zl. AW 2009/12/0017, und vom 17. Jänner 2007, Zl. AW 2007/05/0002; vgl. weiters die hg. Beschlüsse vom 12. September 1985, Zl. AW 85/04/0051, und vom 21. Juni 1985, Zl. AW 85/03/0017).Nichtstattgebung - Parteistellung in einem naturschutzrechtlichen Verfahren - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag auf Zuerkennung der Parteistellung in einem naturschutzrechtlichen Verfahren abgewiesen. Dies kann nicht Gegenstand einer unmittelbaren Zwangsvollstreckung sein; ebenso wenig liegt eine Verfahrenskonstellation vor, bei der der angefochtene Bescheid verbindliche Grundlage eines nachfolgenden Vollzugsaktes sein könnte. Auch könnte selbst eine Aufschiebung der Rechtswirkungen des angefochtenen Bescheides den beschwerdeführenden Parteien nicht die von ihnen angestrebte Parteistellung verschaffen. Die Voraussetzungen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung liegen somit nicht vor vergleiche nochmals den genannten hg. Beschluss vom 12. Jänner 1996, Zl. AW 95/10/0052; siehe zur mangelnden Vollzugstauglichkeit eines Bescheides, mit dem ein Begehren auf Zuerkennung (Feststellung) der Parteistellung versagt wird, auch die hg. Beschlüsse vom 14. Dezember 2009, Zl. AW 2009/12/0017, und vom 17. Jänner 2007, Zl. AW 2007/05/0002; vergleiche weiters die hg. Beschlüsse vom 12. September 1985, Zl. AW 85/04/0051, und vom 21. Juni 1985, Zl. AW 85/03/0017).
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:AW2013100074.A02Im RIS seit
20.11.2014Zuletzt aktualisiert am
24.11.2014