RS Vwgh 2014/6/26 2013/10/0225

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Veröffentlicht am 26.06.2014
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Index

L92107 Behindertenhilfe Rehabilitation Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
RehabilitationsG Tir 1983 §20;

Rechtssatz

Der Umstand, dass die Behörde das ihr schon vor Jahren bekannte Eigentum des Behinderten an einem Grundstück nicht schon damals zum Anlass der Vorschreibung eines Kostenbeitrages aus Vermögen genommen hat, steht der nunmehrigen Vorschreibung nicht entgegen.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013100225.X02

Im RIS seit

30.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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