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L92107 Behindertenhilfe Rehabilitation TirolNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Umstand, dass die Behörde das ihr schon vor Jahren bekannte Eigentum des Behinderten an einem Grundstück nicht schon damals zum Anlass der Vorschreibung eines Kostenbeitrages aus Vermögen genommen hat, steht der nunmehrigen Vorschreibung nicht entgegen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013100225.X02Im RIS seit
30.07.2014Zuletzt aktualisiert am
06.10.2014