Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Ein Geschäftsführer, der für seine Tätigkeit einen fixen Jahresbezug und darüber hinaus eine gewinnabhängige Tantieme erhält und der Anspruch auf Spesenersatz für notwendige Geschäftsreisen hat, trägt kein Unternehmerrisiko (vgl. das hg. Erkenntnis vom 2. Juli 2002, 2001/14/0059).Ein Geschäftsführer, der für seine Tätigkeit einen fixen Jahresbezug und darüber hinaus eine gewinnabhängige Tantieme erhält und der Anspruch auf Spesenersatz für notwendige Geschäftsreisen hat, trägt kein Unternehmerrisiko vergleiche das hg. Erkenntnis vom 2. Juli 2002, 2001/14/0059).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011150050.X06Im RIS seit
31.07.2014Zuletzt aktualisiert am
04.11.2014