RS Vwgh 2014/6/26 2010/15/0186

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.2014
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z1 lita;
  1. EStG 1988 § 22 heute
  2. EStG 1988 § 22 gültig ab 22.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2023
  3. EStG 1988 § 22 gültig von 01.09.2022 bis 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022
  4. EStG 1988 § 22 gültig von 20.07.2022 bis 31.08.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022
  5. EStG 1988 § 22 gültig von 30.10.2019 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2019
  6. EStG 1988 § 22 gültig von 01.01.2018 bis 29.10.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2017
  7. EStG 1988 § 22 gültig von 31.12.2016 bis 31.12.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 117/2016
  8. EStG 1988 § 22 gültig von 01.05.1996 bis 30.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1996
  9. EStG 1988 § 22 gültig von 01.01.1993 bis 30.04.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 99/1992
  10. EStG 1988 § 22 gültig von 30.07.1988 bis 31.12.1992

Rechtssatz

Im gegenständlichen Fall hat die Abgabepflichtige ein Preisgeld im Rahmen einer im Fernsehen übertragenen Musiksendung, die von einem bekannten Künstler der Musikbranche (Sänger) moderiert worden ist, verdient. Bei dieser Musiksendung werden Lieder dargeboten, wobei die Kandidaten fehlende Teile von Liedtexten ergänzen. Für eine in der Lieddarbietung selbständig tätige Musikerin weist eine solche, auf Liedtexte ausgerichtete Tätigkeit einen unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer betrieblichen Tätigkeit auf. Zudem ist der Fernsehauftritt mit einem populären Sänger als Moderator den betrieblichen Zwecken der Abgabepflichtigen als selbständige Sängerin unzweifelhaft förderlich. Die Abgabenbehörde hat daher, indem sie den Zusammenhang der Tätigkeit und des erzielten Preisgeldes mit den betrieblichen Einkünften in Abrede gestellt hat, die Rechtslage verkannt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2010150186.X01

Im RIS seit

31.07.2014

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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