Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/22/0120 B 11. November 2013 RS 1Stammrechtssatz
Mangels Hinweis, dass die Vollmacht nicht den Empfang von Schriftstücken umfasse, hatte die Bevollmächtigung die Wirkung, dass dem Bevollmächtigten alle Schriftstücke bei sonstiger Unwirksamkeit zuzustellen sind und dieser als Empfänger zu bezeichnen ist.
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Stellung des VertretungsbefugtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013010173.X01Im RIS seit
03.12.2014Zuletzt aktualisiert am
23.12.2014