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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §10;Rechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ein eigenes Gewinnermittlungssubjekt dar (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 19. September 2013, 2011/15/0107, mwN). Als solches ist sie es, die einen Betrieb im Sinne der §§ 21 bis 23 EStG 1988 führt. Der Investitionsfreibetrag nach § 10 EStG 1988 kann bei der Gewinnermittlung der Personengesellschaft für deren Betrieb nur einheitlich geltend gemacht werden (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 10 Tz 90).Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) ein eigenes Gewinnermittlungssubjekt dar vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 19. September 2013, 2011/15/0107, mwN). Als solches ist sie es, die einen Betrieb im Sinne der Paragraphen 21 bis 23 EStG 1988 führt. Der Investitionsfreibetrag nach Paragraph 10, EStG 1988 kann bei der Gewinnermittlung der Personengesellschaft für deren Betrieb nur einheitlich geltend gemacht werden vergleiche Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Paragraph 10, Tz 90).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2010130076.X01Im RIS seit
01.12.2014Zuletzt aktualisiert am
02.12.2014