RS Vwgh 2014/7/31 2013/08/0189

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Veröffentlicht am 31.07.2014
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Index

21/01 Handelsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wird in einer Maßnahmenbeschwerde als beschwerdeführende Partei eine KG genannt, die bereits (lange) vor der Einbringung der Maßnahmenbeschwerde aufgelöst und gelöscht wurde und die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine GesmbH übergegangen ist, dann ist der Antrag auf Berichtigung der Parteibezeichnung auf die GesmbH als beschwerdefuhrende Partei zulässig, weil darin kein unzulässiges Auswechseln einer Partei gelegen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013080189.X03

Im RIS seit

21.11.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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