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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Bestrafungen wegen Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - Es besteht ein öffentliches Interesse an der baldigen Wirksamkeit des gegen den Revisionswerber ausgesprochenen Schuldspruches sowie an der Bezahlung der ihm auferlegten Strafe und damit an der Erreichung des in der Strafnorm zum Ausdruck gebrachten general- und spezialpräventiven öffentlichen Zwecks - jedenfalls wenn man die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides annimmt. Für die Beurteilung der Intensität der öffentlichen Interessen sind dergestalt die einer ersten Beurteilung unterzogenen Erfolgsaussichten der Revision - auch wenn die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision und gegebenenfalls der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Straferkenntnisses der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über die Revision vorbehalten bleibt - nicht ganz ohne Bedeutung (vgl. Müller in Machacek (Hrsg.), Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, 5. Auflage 2004, 213 f, vgl. auch etwa das hg. Erkenntnis vom 17. Juli 2008, Zl. 2008/21/0224, vgl. zum Ganzen den hg. Beschluss vom 5. Dezember 2013, AW 2013/09/0039).Nichtstattgebung - Bestrafungen wegen Übertretungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - Es besteht ein öffentliches Interesse an der baldigen Wirksamkeit des gegen den Revisionswerber ausgesprochenen Schuldspruches sowie an der Bezahlung der ihm auferlegten Strafe und damit an der Erreichung des in der Strafnorm zum Ausdruck gebrachten general- und spezialpräventiven öffentlichen Zwecks - jedenfalls wenn man die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides annimmt. Für die Beurteilung der Intensität der öffentlichen Interessen sind dergestalt die einer ersten Beurteilung unterzogenen Erfolgsaussichten der Revision - auch wenn die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision und gegebenenfalls der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Straferkenntnisses der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über die Revision vorbehalten bleibt - nicht ganz ohne Bedeutung vergleiche Müller in Machacek (Hrsg.), Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, 5. Auflage 2004, 213 f, vergleiche auch etwa das hg. Erkenntnis vom 17. Juli 2008, Zl. 2008/21/0224, vergleiche zum Ganzen den hg. Beschluss vom 5. Dezember 2013, AW 2013/09/0039).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014090005.L02Im RIS seit
19.10.2015Zuletzt aktualisiert am
19.10.2015