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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2013/10/0184 E 19. Februar 2014 RS 1Stammrechtssatz
Wird mit einem Antrag auf Erlass des Studienbeitrages wegen Inanspruchnahme durch Erwerbstätigkeit ein Einkommensteuerbescheid über jenes Kalenderjahr, das dem jeweiligen Semesterbeginn vorangeht, nicht vorgelegt, so stellt dies einen gemäß § 13 Abs. 3 AVG verbesserungsfähigen Mangel dar.Wird mit einem Antrag auf Erlass des Studienbeitrages wegen Inanspruchnahme durch Erwerbstätigkeit ein Einkommensteuerbescheid über jenes Kalenderjahr, das dem jeweiligen Semesterbeginn vorangeht, nicht vorgelegt, so stellt dies einen gemäß Paragraph 13, Absatz 3, AVG verbesserungsfähigen Mangel dar.
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Bejahung Formgebrechen behebbare BeilagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014100087.J02Im RIS seit
24.10.2014Zuletzt aktualisiert am
04.02.2015