RS Vwgh 2014/8/12 Ro 2014/10/0060

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Veröffentlicht am 12.08.2014
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
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Rechtssatz

Das anwaltliche Pfandrecht nach § 19a RAO 1868 erfährt durch die Möglichkeit des Kostenschuldners, den Kostenersatzanspruch durch Aufrechnung mit einer Gegenforderung zu befriedigen, eine erhebliche Einschränkung.Das anwaltliche Pfandrecht nach Paragraph 19 a, RAO 1868 erfährt durch die Möglichkeit des Kostenschuldners, den Kostenersatzanspruch durch Aufrechnung mit einer Gegenforderung zu befriedigen, eine erhebliche Einschränkung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014100060.J03

Im RIS seit

24.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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