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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGbk-ÜG 2013 §2 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2014/21/0046 B 28. August 2014 RS 1Stammrechtssatz
Wurde die Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Revision gegen einen UVS-Bescheid aus dem Jahr 2013 vom VwGH im Jahr 2014 bewilligt, dann beginnt die Frist zur Einbringung einer (Übergangs)Revision mit der Zustellung des Beschlusses über die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Auf solche Revisionen ist § 4 Abs. 5 VwGbk-ÜG 2013 analog anzuwenden.Wurde die Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Revision gegen einen UVS-Bescheid aus dem Jahr 2013 vom VwGH im Jahr 2014 bewilligt, dann beginnt die Frist zur Einbringung einer (Übergangs)Revision mit der Zustellung des Beschlusses über die Bewilligung der Verfahrenshilfe. Auf solche Revisionen ist Paragraph 4, Absatz 5, VwGbk-ÜG 2013 analog anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014210042.J01Im RIS seit
11.11.2014Zuletzt aktualisiert am
12.11.2014