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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §14 Abs6;Rechtssatz
Es folgt schon aus dem (innerstaatlichen) Grundsatz der Effektivität des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes, dass ein Verfall von (Urlaubs-)Ansprüchen auch jedenfalls während jener Zeit, in welcher zu Unrecht rechtskräftig festgestellt war, dass diese bereits verfallen seien, nicht in Betracht kam (Hinweis E 11.10.2007, 2006/12/0167).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Diverses VwRallg6/7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RO2014120008.J05Im RIS seit
18.11.2014Zuletzt aktualisiert am
19.11.2014