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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §25a Abs5;Rechtssatz
Wurde eine ao Revision unmittelbar beim VwGH eingebracht und war schon zum Zeitpunkt des Einlangens der Revision beim VwGH die Revisionsfrist abgelaufen, kann von einer Weiterleitung der Revision an das VwG abgesehen werden und die Revision sofort zurückgewiesen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014150001.L01Im RIS seit
02.10.2017Zuletzt aktualisiert am
02.10.2017