RS Vwgh 2014/9/4 2013/12/0228

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Veröffentlicht am 04.09.2014
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Anforderungen an die Begründungspflicht für eine in einem Bescheid getroffene Annahme hängen auch von der vorangegangenen Verfahrensgestion des Bf ab (aufgrund der impliziten Zugestehung einer behördlichen Annahme durch den Bf bedurfte es fallbezogen keiner ergänzenden Begründung der Behörde).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013120228.X05

Im RIS seit

18.11.2014

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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