Index
L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
AVG §56;Rechtssatz
Im Zusammenhang mit Organisationsänderungen ist für die Frage, ob eine schonendere Variante zur Verfügung steht, der Stand an diesbezüglich freien Arbeitsplätzen im Zeitpunkt der Erlassung des Versetzungsbescheides maßgeblich (vgl. E 17. April 2013, 2012/12/0125).Im Zusammenhang mit Organisationsänderungen ist für die Frage, ob eine schonendere Variante zur Verfügung steht, der Stand an diesbezüglich freien Arbeitsplätzen im Zeitpunkt der Erlassung des Versetzungsbescheides maßgeblich vergleiche E 17. April 2013, 2012/12/0125).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013120228.X04Im RIS seit
18.11.2014Zuletzt aktualisiert am
05.12.2014