RS Vwgh 2014/9/4 2013/12/0223

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Veröffentlicht am 04.09.2014
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001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2013/12/0175 E 4. September 2014 2013/12/0244 E 4. September 2014

Rechtssatz

Die offenkundig von zivilprozessualer Dogmatik geprägte Vorstellung des Revisionswerbers von einer Teilrechtskraftfähigkeit eines "Minus" im Verständnis eines implizite zugesprochenen Geldbetrages ist verfehlt. In Teilrechtskraft können lediglich voneinander trennbare Absprüche, welche in einem Bescheid zusammengefasst sind, erwachsen.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch den Berufungsantrag Umfang der Anfechtung Teilrechtskraft Teilbarkeit der vorinstanzlichen Entscheidung Umfang der Abänderungsbefugnis Reformatio in peius Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2013120223.X01

Im RIS seit

18.11.2014

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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