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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §1333;Rechtssatz
Die Bemessung von Ersatzansprüchen infolge Mehrfachdiskriminierung ist eine rückwirkende bescheidmäßige Feststellung eines nach dem Gesetz zustehenden (zunächst strittigen) Anspruches. In einem solchen Fall tritt aber die Fälligkeit des Ersatzanspruches erst mit der Erlassung eines solchen (aus der Sicht des Beamten günstigen) Feststellungsbescheides ein (vgl. E 15. Oktober 2009, 2008/09/0362). Auch begründen weder die bereicherungsrechtlichen Regelungen des ABGB noch Ansprüche auf Schadenersatz einen öffentlich-rechtlichen Anspruch, über den die Dienstbehörden abzusprechen hätten (vgl. E 26. Juni 2009, 2009/04/0034; E 13. September 2002, 99/12/0200).Die Bemessung von Ersatzansprüchen infolge Mehrfachdiskriminierung ist eine rückwirkende bescheidmäßige Feststellung eines nach dem Gesetz zustehenden (zunächst strittigen) Anspruches. In einem solchen Fall tritt aber die Fälligkeit des Ersatzanspruches erst mit der Erlassung eines solchen (aus der Sicht des Beamten günstigen) Feststellungsbescheides ein vergleiche E 15. Oktober 2009, 2008/09/0362). Auch begründen weder die bereicherungsrechtlichen Regelungen des ABGB noch Ansprüche auf Schadenersatz einen öffentlich-rechtlichen Anspruch, über den die Dienstbehörden abzusprechen hätten vergleiche E 26. Juni 2009, 2009/04/0034; E 13. September 2002, 99/12/0200).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1 Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013120177.X10Im RIS seit
10.11.2014Zuletzt aktualisiert am
18.11.2016