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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §2 Abs1;Rechtssatz
Eine Teilung einer Fläche in zwei wirtschaftliche Einheiten setzt eine klare räumliche Trennung der beiden Teile voraus (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. Februar 1991, 89/15/0011).Eine Teilung einer Fläche in zwei wirtschaftliche Einheiten setzt eine klare räumliche Trennung der beiden Teile voraus vergleiche das hg. Erkenntnis vom 15. Februar 1991, 89/15/0011).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011150134.X02Im RIS seit
29.01.2015Zuletzt aktualisiert am
30.01.2015