RS Vwgh 2014/9/4 2011/15/0134

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.2014
beobachten
merken

Index

33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Eine Teilung einer Fläche in zwei wirtschaftliche Einheiten setzt eine klare räumliche Trennung der beiden Teile voraus (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. Februar 1991, 89/15/0011).Eine Teilung einer Fläche in zwei wirtschaftliche Einheiten setzt eine klare räumliche Trennung der beiden Teile voraus vergleiche das hg. Erkenntnis vom 15. Februar 1991, 89/15/0011).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:2011150134.X02

Im RIS seit

29.01.2015

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten