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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §26 Abs1;Rechtssatz
Ansprüche auf Wohnungen und auf das Wohnen allein, die noch nicht verwirklicht sind, begründen keinen Wohnsitz (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 334), da insoweit eine Wohnung nicht innegehabt wird (vgl. das hg. Erkenntnis vom 17. Dezember 1975, 1037/75, ÖStZB 1976, 90).Ansprüche auf Wohnungen und auf das Wohnen allein, die noch nicht verwirklicht sind, begründen keinen Wohnsitz vergleiche Stoll, BAO-Kommentar, 334), da insoweit eine Wohnung nicht innegehabt wird vergleiche das hg. Erkenntnis vom 17. Dezember 1975, 1037/75, ÖStZB 1976, 90).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2011150133.X07Im RIS seit
10.03.2015Zuletzt aktualisiert am
10.03.2015